
Schulordnung
Wir begegnen einander freundlich und höflich in- und außerhalb der Schule!
Aufenthalt im Schulhaus
Wir schaffen eine angenehme Arbeitsatmosphäre, bemühen uns um Sauberkeit und Ordnung in unserem Schulhaus und erwarten von allen, uns dabei zu unterstützen.
In den Klassen- und Arbeitsräumen tragen alle Kinder Hausschuhe.
Die Kinder sollen ungeschminkt und mit kindgerechter, zweckmäßiger Kleidung zum Unterricht kommen.
Pünktlichkeit
Die Beaufsichtigung durch die Lehrerinnen erfolgt von 7.45 Uhr bis Unterrichtsschluss.
Um einen pünktlichen Unterrichtsbeginn um 8.00 Uhr zu ermöglichen, sollen die Kinder mindestens 5 Minuten vorher im Klassenraum sein.
Nach Unterrichtsschluss müssen alle Kinder das Schulhaus verlassen.
Nur Kinder, die zur Frühaufsicht angemeldet sind oder Förderunterricht haben, werden ab 7.15 Uhr eingelassen.
Für alle anderen ist der Einlass ins Schulhaus ausnahmslos erst ab 7.45 Uhr erlaubt.
Begleitung durch Eltern
Aus organisatorischen und pädagogischen Gründen werden alle Eltern nachdrücklich gebeten, ihre Schulkinder nur bis zum Schultor zu begleiten und sie nach dem Unterricht dort zu erwarten.
Um die Sicherheit unserer Kinder zu gewährleisten und Missverständnisse zu vermeiden, werden schulfremde Personen, Eltern und Erziehungsberechtigte ersucht, sich nur in begründeten Fällen im Schulhaus aufzuhalten.
Unterricht
„Die Unterrichtszeit gehört den Kindern“!
In der Zeit von 7.45 Uhr bis 8.00 Uhr sind nur dringende Elternvorsprachen möglich, in den Pausen ist keine Gelegenheit dazu.
Für ausführliche Gespräche bitten wir um Terminvereinbarung.
Termine, Mitteilungen und Informationen stehen im Mitteilungsheft, bitte kontrollieren Sie es täglich!
Termine
Abgabetermine sind einzuhalten (Geldbeträge, Fahrscheine, Impfpässe, …)
Fernbleiben vom Unterricht
Schicken Sie Ihr Kind nicht krank in die Schule!
Muss Ihr Kind vom Unterricht fernbleiben, ist eine Verständigung innerhalb von 3 Tagen erforderlich. Nach Ende der Krankheit ist eine schriftliche Entschuldigung zu bringen.
Turnentschuldigungen werden nur schriftlich anerkannt.
Sollte Ihr Kind am Turn- oder Schwimmunterricht nicht teilnehmen dürfen, verbleibt es bis Unterrichtsschluss in der Schule.
Freistellungen
Wir ersuchen Sie dringend, bei der Urlaubsplanung die allgemeine Ferienordnung zu berücksichtigen.
Hausübungen
Hausübungen sind verpflichtend!
Sie gehören zur Sicherung des Unterrichtsertrages und sind ein Bestandteil der Beurteilung.
Kopfläuse
Bitte beachten Sie das Infoblatt der Schulärztin.
Allgemeines
Einfahrt Bendagasse
Wir bitten Sie nachdrücklich, Ihr Kind – sollte es mit dem Auto in die Schule gebracht werden – schon auf dem Maurer Hauptplatz aussteigen zu lassen. So kann die Sicherheit aller zu Fuß gehenden Schulkinder in hohem Maße verbessert werden.
Wertsachen
Für Wertsachen (Handy, Schmuck, Spiele, …) wird keine Haftung übernommen.
Mobiltelefone müssen während des Vormittages abgeschaltet sein.
Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Unterricht stören, werden abgenommen und sind von den Erziehungsberechtigten abzuholen.
Hinweis: Das Benützen von Scootern, Fahrrädern, Inline-Skatern etc. ist laut Straßenverkehrsordnung Kindern unter 12 Jahren ohne Begleitung Erwachsener untersagt.
Schülerverhalten
Gefährdet ein Schüler/eine Schülerin durch sein/ihr Verhalten die Mitschüler oder Mitschülerinnen, andere oder sich selbst, kann er/sie von Schulveranstaltungen ausgeschlossen werden. Während dieser Zeit muss jedoch der Unterricht in einer anderen Klasse besucht werden.